18.1.6 Retten mit Sprungpolster
Das Retten mit dem Sprungpolster ist nur zulässig bis zur jeweils bauartbedingten Rettungshöhe.
Für das Bedienen und das Instellungbringen des Sprungpolsters wird eine Bedien-mannschaft von mindestens zwei Feuerwehrangehörigen benötigt.
Das Sprungpolster wird auf Befehl des Einheitsführers außerhalb des Sprungberei-ches einsatzbereit gemacht und unter die Absprungstelle getragen. Es ist auf eine möglichst ebene Standfläche zu achten.
Das Sprungpolster darf nicht durch scharfe und heiße Gegenstände beschädigt werden.
Nach erfolgtem Sprung ist die Person sofort aus dem Sprungpolster zu befreien und das Sprungpolster neu auszurichten.