19 Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr

An Einsatzstellen auf oder an Straßen können für Einsatzkräfte und andere Personen Gefahren durch fließenden Verkehr auftreten. Zum Schutz sind geeignete Sicherungs- und Absperrmaßnahmen vorzunehmen.  

Der Beginn der Absicherung auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften hat ungefähr 200 Meter vor der Einsatzstelle zu erfolgen. Bei Straßen mit Gegenverkehr muss stets nach beiden Seiten gesichert werden.

Zur besseren Erkennbarkeit soll neben dem Warndreieck zusätzlich eine Warnleuchte aufgestellt werden.

Sind Warndreiecke und Warnleuchten in ausreichender Anzahl vorhanden, sollen sie auf beiden Seiten der Fahrbahn aufgestellt werden.

Sonstige auf dem Feuerwehrfahrzeug mitgeführte Geräte zur Warnung im Straßenverkehr, wie Verkehrsleitkegel (500 oder 750mm hoch), Verkehrswarngerät (Blitzleuchten) oder Starklichtfackeln, sind nach Bedarf zusätzlich zu verwenden.

Absicherung auf gerader Straße

außerorts:              200 m                                                                 200 m

innerorts:              100 m                                                                 100 m

Bei unübersichtlicher Straßenführung (Kurven, Kuppen, sonstige Sichtbehinderun-gen) sind gegebenenfalls größere Sicherheitsabstände zu wählen. Das Warngerät ist so weit vor dem Sichthindernis aufzustellen, dass es bei Annäherung bereits auf Entfernung erkannt wird.

 

Absicherung auf kurviger Straße

 

Absicherung vor einer Kuppe

An Einsatzstellen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen erfolgt die Absicherung entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs.

Absicherung auf Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Richtungsfahrbahnen

Der Beginn der Absicherung richtet sich nach den möglichen Höchstgeschwindigkei-ten herannahender Verkehrsteilnehmer. In Streckenbereichen ohne Geschwindig-keitsbegrenzung hat der Beginn der Absicherung 800 Meter entgegen der Fahrtrichtung vor der Einsatzstelle zu erfolgen. Die Zeichen sollen nach 200 Metern in Fahrtrichtung wiederholt werden.

Hinweis: Die Leitpfosten an Straßen und Autobahnen haben in der Regel einen Abstand von 50 m.

Lageabhängig sollten auch auf der linken Fahrbahnseite Warndreiecke aufgestellt werden. Steht ein zusätzliches für den Einsatz an der Einsatzstelle nicht benötigtes Feuerwehrfahrzeug zur Verfügung, sollte dieses zur Warnung bei 800 m auf dem Standstreifen mit eingeschalteter Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht aufgestellt werden.

Warndreieck und Warnleuchte sind zum Absichern von Einsatzstellen auf Autobahnen nicht auffällig genug. In der Regel sind zusätzlich mitgeführte Verkehrszeichen oder Faltsignale zu verwenden. Zum Sperren von Fahrspuren (ungefähr 200 Meter vor der Einsatzstelle) sind Verkehrsleitkegel in Verbindung mit Blitzleuchten zu verwenden. Für eine Fahrspur sind in der Regel fünf Leitkegel und mindestens zwei Blitzleuchten zu verwenden, für die Sperrung von zwei Fahrspuren fünf bis sieben Leitkegel und mindestens drei Blitzleuchten.

Sicherungsposten müssen zusätzlich zum Warngerät eingesetzt werden, wenn Hindernisse im Verkehrsbereich sonst nicht ausreichend kenntlich gemacht werden können.

 

Hinweise zur Sicherheit:

  • Der nach § 15 StVO allgemein geforderte Sicherheitsabstand von 100 m ist für Einsatzstellen der Feuerwehr unzureichend, daher sind hier weitergehende Absicherungsmöglichkeiten vorgeschlagen.

  • Die Mannschaft verlässt das Einsatzfahrzeug nur auf der der Fahrbahn abgewendeten Fahrzeugseite und tritt vor dem Einsatzfahrzeug an.

  • Sicherungs- und Absperrmaßnahmen sind nur mit äußerster Vorsicht unter Beachtung des fließenden Verkehrs durchzuführen.

  • In Einsatzfahrzeugen, die als Sicherungsfahrzeuge eingesetzt werden, sollen sich keine Personen aufhalten.

  • An Einsatzstellen mit Gefährdung durch den fließenden Verkehr ist Warnkleidung zu tragen.

  • Einsatzstellen sind bei nicht ausreichendem Tageslicht auszuleuchten.

  • Alle Einsatzfahrzeuge werden mit eingeschaltetem Blaulicht, Warnblinkanlage, Standlicht/Abblendlicht und ggf. vorhandene Verkehrswarnanlagen abgestellt.

  • Das An- und Abfahren weiterer Einsatzfahrzeuge ist zu berücksichtigen.

  • Beim Auf- und Abbauen von Warnzeichen sollte bei vorhandener Leitplanke hinter dieser gelaufen werden.

  • Der Abstand der einzelnen Warngeräte soll gleichmäßig sein.

  • Nicht benötigte Einsatzkräfte sollen sich an einem sicheren Platz, z. B. hinter einer Leitplanke, aufhalten.

  • Einsatzkräfte am Rand des gesicherten Bereichs sollen den fließenden Verkehr beobachten und bei eintretenden Gefahren warnen.

  • Straßeneinmündungen und Kreuzungen innerhalb des Absperrbereiches sind zu berücksichtigen.