2.2 Warnkleidung
Alle Feuerwehrangehörigen, die der Gefahr durch fließenden Verkehr ausgesetzt sind, tragen Warnkleidung (z. B. Warnweste oder Feuerwehrüberjacke, die neben anderen Funktionen auch die der Warnkleidung erfüllt).
Alle Feuerwehrangehörigen, die der Gefahr durch fließenden Verkehr ausgesetzt sind, tragen Warnkleidung (z. B. Warnweste oder Feuerwehrüberjacke, die neben anderen Funktionen auch die der Warnkleidung erfüllt).