6.1 Auslegen der Saugleitung 

Tragen eines 1,60 m langen Saugschlauches. Der Saugschlauch sollte aus Gründen der Unfallverhütung möglichst senkrecht getragen werden.

Das Tragen von zwei Saugschläuchen erfolgt durch zwei Feuerwehrangehörige.

 

 

Die Saugschläuche werden beim Kuppeln zwischen den Beinen festgehalten. Die Kupplungen werden von Hand vorgekuppelt. Durch Rechtsdrehen fassen die Knaggen und werden mit dem Kupplungsschlüssel nachgezogen.

Beim Kuppeln mit Schnellkupplungsgriffen erfassen die Hände die Griffe, setzen die Kupplungen gegeneinander (Griffe waagerecht) und drehen die Knaggenteile jeweils nach rechts bis zum Anschlag.

Das Kuppeln der Saugleitung beginnt am Saugkorb.

Ein Trupp kuppelt, der andere Trupp unterstützt. Werden weniger als drei Saugschläuche benötigt, richtet der Wassertrupp die Wasserentnahme alleine her.

 

Nach dem Kuppeln von zwei Saugschläuchen treten alle Feuerwehrangehörigen in Blickrichtung zur Pumpe nach rechts neben die am Boden liegende Leitung beziehungsweise an der dem Wasser abgewandten Seite, gehen vorwärts zur neuen Position, treten wieder über die Leitung und führen einen erneuten Kupplungsvorgang durch.

Anbringen einer Mehrzweckleine als Halteleine an der Saugleitung

Sofern eine Halteleine verwendet wird, ist diese am Saugkorb vor dem Anbringen des Saugschutzkorbes mittels Zimmermannsschlag oder Mastwurf und Spierenstich zu befestigen. Anschließend wird sie an jedem Saugschlauch mittels Halbschlag befestigt. Es ist darauf zu achten, dass die Halteleine angemessen fest verlegt wird. Sie wird an einem geeigneten Festpunkt befestigt. Das Anbringen der Halteleine ist insbesondere bei fließenden Gewässern und in Schächten zweckmäßig.

 

 

Anbringen der Ventilleine am Saugkorb.

Die Ventilleine wird mit dem Karabinerhaken in das Auge oder den Ring des Rück-schlagorgans eingehängt.

             

Beim Anbringen eines Saugschutzkorbes darf die Ventilleine nicht eingeklemmt werden.