9 Verlegen von elektrischen Leitungen  

Elektrische Leitungen dienen zur Stromversorgung elektrisch betriebener Arbeitsgeräte oder Beleuchtungsgeräte. Sie werden zwischen dem am Verwendungsort be-reitgestellten Elektrogerät (Verbraucher) und dem Stromerzeuger aufgebaut.

Der ausführende Trupp rüstet sich mit Leitungsroller aus und schließt den Stecker des elektrisch betriebenen Arbeitsgeräts oder des Abzweigstücks an die Steckdose der elektrischen Leitung an.

Anmerkung:

Der Stecker des Verbrauchers ist vor dem Auslegen der elektrischen Leitung an die Steckdose der Verbindungsleitung des Leitungsrollers anzuschließen, um Verschmutzungen von Stecker und Steckdose beim Ablegen zu vermeiden. Die jeweiligen Blindkupplungen sind zum Schutz vor Verschmutzungen miteinander zu kuppeln.

 

Die elektrische Leitung wird vollständig von dem Leitungsroller abgerollt, um unzu-lässige Erwärmung zu vermeiden. Wird nicht die gesamte Länge der Leitung benö-

tigt, so ist der verbleibende Rest an geeigneter Stelle in Buchten zu verlegen. Stol-perfallen sind zu vermeiden.

Der Maschinist nimmt den Stromerzeuger in Betrieb, zieht die Zuleitung mit Stecker von der Hilfstrommel ab und schließt, nachdem der Verbraucher angeschlossen und die gesamte elektrische Leitung (Stromversorgung) aufgebaut ist, den Stecker an den Stromerzeuger an.

Reicht die Länge der elektrischen Leitung nicht aus, kann mit der Leitung eines zwei-ten Leitungsrollers verlängert werden. Eine weitere Verlängerung ist nicht zulässig.

 

Hinweis:

Je nach verwendeter Art des Leitungsrollers kann auch eine umgekehrte Verlegungs-richtung erforderlich sein.

Hinweise zur Sicherheit:

  • An einen Stromerzeuger dürfen elektrische Leitungen nur mit bestimmten Leitungslängen angeschlossen werden (siehe Abbildungen). Die Längen der Anschlussleitungen der Verbraucher können hierbei vernachlässigt werden, sofern die einzelne Anschlussleitung nicht länger als 10 Meter ist (Angaben des Stromerzeuger-Herstellers beachten).

 

Beispiele für die Länge einzelner Leitungen

S = Stromerzeuger        V = Verbraucher

Hinweise zur Sicherheit:

  • An einen Stromerzeuger dürfen elektrische Leitungen nur mit bestimmten Leitungslängen angeschlossen werden (siehe Abbildungen). Die Längen der Anschlussleitungen der Verbraucher können hierbei vernachlässigt werden, sofern die einzelne Anschlussleitung nicht länger als 10 Meter ist (Angaben des Stromerzeuger-Herstellers beachten).

Beispiele für die Länge einzelner Leitungen

 

S = Stromerzeuger        V = Verbraucher

  

Zulässig: Zwischen Stromerzeuger und  Verbraucher liegen 100 Meter Leitungslänge.

 

Die Geräteanschlussleitungen von maximal 10 Meter Länge können vernachlässigt werden.

Unzulässig: Zwischen zwei Verbrauchern liegt eine Leitungslänge von mehr als 100 Metern.

Unzulässig: Zwischen Stromerzeuger und Verbraucher liegen zwar 100 Meter Leitungslänge, aber durch die Anschlussleitung des Verbrauchers von 30 Meter (größer als 10 Meter) wird die zulässige Leitungslänge überschritten.

 

  • Die Länge einer elektrischen Leitung darf 100 Meter nicht überschreiten, somit können zum Beispiel maximal zwei Leitungsroller mit jeweils 50 Meter Leitungslänge hintereinander zum Einsatz kommen.

  • Elektrische Leitung, Stecker und Steckdosen sind gegen mechanische Einwir-kungen (scharfe Kanten, spitze Gegenstände) zu schützen.

  • Stecker und Steckdose, miteinander verbunden, sind nur dann druckwasserdicht, wenn sie arretiert sind. Andere Steckverbindungen sind nicht wasserdicht!

  • Das Verlegen von elektrischen Leitungen über befahrene Straßen und Wege ist zu vermeiden. Ist dies nicht zu umgehen, so muss in gleicher Art und Weise, wie beim Überqueren von Verkehrswegen mit Schlauchleitungen, verfahren werden. Das heißt, es müssen Schlauchbrücken verlegt und Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen werden.

  • Elektrische Leitungen sollen nicht in die Nähe von offenem Feuer und heißen Gegenständen gebracht werden.

  • Elektrische Leitungen sollen nicht mit Säuren oder Laugen in Berührung gebracht werden.

  • Stromerzeuger und nicht ex-geschützte elektrische Leitungen dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

  • Elektrische Leitungen sollen nur an den Stromerzeugern der Feuerwehr angeschlossen werden.

  • Sollte in Ausnahmefällen auf Grund der Einsatzsituation ein anderer Speisepunkt erforderlich sein, darf der Anschluss nur über einen Personenschutzschalter mit einem Nennstrom von maximal 30 mA, allpoliger Abschaltung und Schutzleiterüberwachung erfolgen. Das Gehäuse des Personenschutzschalters muss mindestens die Schutzart IP 54 (staub- und spritzwassergeschützt) entsprechen und über eine druckwasserdichte Kupplung verfügen. Der Personenschutzschalter ist möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren.

  • Es dürfen nur Leitungsroller verwendet werden, deren Leitungsquerschnitt 2,5 mm² beträgt.