§ 8 Arten der Feuerwehren

Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsfeuerwehren, die Freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren (gemeindliche Feuerwehren) als kommunale Einrichtungen sowie die Werkfeuerwehren.

 

 

Quelle: Voris Niedersachsen (03-2020)