§ 4 Weitere Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr
Den Gemeinden mit Berufsfeuerwehr obliegen für ihr Gebiet auch die Aufgaben der Landkreise nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 bis 7 sowie Abs. 2.
Quelle: Voris Niedersachsen (03-2020)
Den Gemeinden mit Berufsfeuerwehr obliegen für ihr Gebiet auch die Aufgaben der Landkreise nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 bis 7 sowie Abs. 2.
Quelle: Voris Niedersachsen (03-2020)