§ 4 Weitere Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr

Den Gemeinden mit Berufsfeuerwehr obliegen für ihr Gebiet auch die Aufgaben der Landkreise nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 bis 7 sowie Abs. 2.

 

 

Quelle: Voris Niedersachsen (03-2020)