Feuerwehr-Dienstvorschrift 100

Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren sowie Einrichtungen und Einheiten des Katastrophenschutzes im Lande Niedersachsen;

„Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem“

(Feuerwehr-Dienstvorschrift 100)


RdErl. d. MI vom 17.10. 2008

B 22 – 13221/12 u. B 21 – 14600/23

 

VORIS 21090
Bezug: RdErl. v. 20.10.2000 (Nds. MBl. S. 696) – VORIS 21090 01 00 40 035 –

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 08.03.1978

(Nds. GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.09.2004 (Nds.

GVBl. S. 362) setze ich die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 „Führung und Leitung im Einsatz

– Führungssystem“ (FwDV 100) – Stand 10.03.1999 – in Kraft.

Für die Führungsstrukturen nach dem Katastrophenschutzgesetz (s. §§ 6, 9 und 22 NKatSG) gilt die FwDV 100. Der Aufbau des Katastrophenschutzstabes sowie die Führungsebenen im Katastrophenfall ergeben sich aus den grafischen Darstellungen der Anlagen 1 und 2. Die organisatorische Zuordnung der örtlichen Einsatzleitung nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz wird im Katastrophenfall von der Katastrophenschutzbehörde festgelegt.

Bei einer Katastrophe mit mindestens 2 Einsatzabschnitten mit rettungsdienstlichem Schwerpunkt soll sie in der Technischen Einsatzleitung (TEL) mitwirken. Andere Behörden, Dienststellen und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben (§ 4NKatSG) wirken bei Bedarf in den Führungsebenen mit. Die personelle Zusammensetzung und die materielle Ausstattung der TEL sind im Katastrophenschutzplan festzulegen.

Von einem Abdruck der FwDV 100 wird wegen des Umfangs der Vorschrift abgesehen. Sie wird im Downloadbereich der Niedersächsischen Feuerwehrschulen (www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de) bereit gestellt und kann u.a. bezogen werden beim W. Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Alexanderstr. 3, 30159 Hannover und beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH, Koblenzer Str. 135, 53177 Bonn.

Der Bezugserlass ist mit Ablauf des 31.12.2007 außer Kraft getreten.

An die Landkreise, Region Hannover, kreisfreien und großen Selbständigen Städte, Städte Cuxhaven und Hildesheim, Gemeinden

Polizeidirektionen Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy

Fundstelle:

Nds. MBl. Nr. 42/2008 S. 1102

FwDV 100

Feuerwehr-Dienstvorschrift 100

Ausgabe: März 1999

Führungssystem

 

 

 

 

 

 


Beschlossene Fassung des AFW - 10.03.99


VORWORT

Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) sind zur einheitlichen Anwendung bei allen Feuerwehren im Bundesgebiet eingeführt. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst herbeizu-führen und auch zukünftig sicherzustellen. Sie gelten für den Einsatz und für die Ausbildung.

Die vorliegende Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 “Führung und Leitung im Einsatz”

(FwDV 100) regelt Grundsätzliches. In dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift wird ein Führungssystem beschrieben, das die Führungsorganisation, den Führungsvorgang und die Führungsmittel erläutert und festlegt. Hierdurch soll unter anderem ein dem jeweiligen Schadenereignis beziehungsweise der jeweiligen Gefahrenlage entsprechender kontinuierlicher Aufbau der Führungsorganisation ermöglicht werden; beginnend beim alltäglichen Einsatz einer Gruppe bis hin zum Großeinsatz bei weiträumigen Schadenlagen.

Die FwDV 100 gewährleistet sowohl die länderübergreifende Zusammenarbeit als auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Einrichtungen und Behörden. Bei der Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift wurde beachtet, dass die Länder ihre rechtlichen Festlegungen beibehalten können.

Die FwDV 100 “Führung und Leitung im Einsatz” baut auf die zwischen 1975 und 1980

erarbeitete FwDV 12/1 “Einsatzleitung - Führungssystem” und auf die Katastrophenschutz-Dienstvorschrift KatS-Dv 100 “Führung im Einsatz” aus dem Jahre 1982 auf.

Nach Wegfall der KatS-Dv 100 im Zuge der geänderten Zivilschutzkonzeption ist es sinnvoll geworden, die Bezeichnung dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift dem bei Polizei, Bundeswehr und den Hilfsorganisationen geläufigen Nummerierungssystem anzupas-sen und sie FwDV 100 zu nennen.