8.7 Bindemittel 

Bindemittel dienen dem Zweck, mit flüssigen gefährlichen Stoffen, zum Beispiel Mineralölprodukten, verschmutzte Oberflächen abzustreuen und damit den Stoff zu binden.  

Die Eignung des Bindemittels für den gefährlichen Stoff und die Oberfläche ist zu beachten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Bindemittel wieder aufgenommen und fachgerecht entsorgt wird.

 

Hinweis zur Sicherheit:

  • Bindemittel, die Flüssigkeiten aufgenommen haben, haben damit ähnliche Eigen-schaften wie die aufgenommene Flüssigkeit. Es sind deshalb die gleichen Vor-sichtsmaßnahmen einzuhalten, wie sie für die Flüssigkeit notwendig sind.