3.4.4 Kommunikationseinsatz

Die PDV 800 / DV 800 “Fernmeldeeinsatz” gilt für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und legt die Grundsätze für den Fernmeldeeinsatz fest. Sie beschreibt die einzelnen Fernmeldeverbindungen mit ihren Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen. Durch diese Vorschrift soll im Fernmeldedienst eine reibungslose Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sichergestellt werden.

Weiterführende landesspezifische Regelungen können für den Fernmeldeeinsatz bei der örtlichen und überörtlichen Gefahrenabwehr erfolgen.

FwDV 100

Stand: 10. März 1999 Datei: FWDV100