5.3 Einsatzgrundsätze

 

  • Die Funktionen für Angriffs- und für den Wassertrupp sollen mit Atemschutzgeräteträgern besetzt sein.

  • Der Trupp geht im Gefahrenbereich grundsätzlich gemeinsam vor.

  • Der Truppführer ist für die Auftragserledigung und für die Sicherheit seines Trupps verantwortlich.

  • Einsatzbefehle werden von der beauftragten Einsatzkraft beziehungsweise von dem jeweiligen Truppführer wiederholt.

  • In besonderen Situationen kann ein Trupp personell verstärkt werden.

  • Der Angriffstrupp rüstet sich während der Alarmfahrt auf Befehl mit Atemschutzgeräten aus. Wenn die Atemschutzgeräte sich nicht im Mannschaftsraum befinden, legt der Angriffstrupp während der Alarmfahrt den Atemanschluss und gegebenenfalls die Feuerschutzhaube an; die Atemschutzgeräte legt er in diesem Fall sofort nach Eintreffen an der Einsatzstelle an.

  • Die Wasserversorgung wird bei Löschfahrzeugen mit Löschwasserbehälter zuerst vom Löschfahrzeug zum Verteiler und danach zwischen Löschfahrzeug und Wasserentnahmestelle verlegt. Bei Löschfahrzeugen ohne Löschwasserbehälter kann dies lagebedingt auch in umgekehrter Reihenfolge erfolgen.

  • Die Wasserversorgung zwischen Löschfahrzeug und Wasserentnahmestelle muss möglichst schnell aufgebaut werden. Mit dem Innenangriff darf erst begonnen werden, wenn eine ständige Wasserabgabe sichergestellt ist, z.B. wenn das mitgeführte Löschwasser bis zum Aufbau einer Löschwasserversorgung ausreicht.

  • Trupps, die ihre Aufgabe erledigt haben und einsatzbereit sind, melden sich beim Einheitsführer.

  • Bemerkt eine Einsatzkraft eine besondere Gefahr (zum Beispiel Einsturz- oder Explosionsgefahr) und ist unverzügliches In-Sicherheit-Bringen notwendig, gibt sie das Kommando „Gefahr - Alle sofort zurück!“. Jede Einsatzkraft gibt dieses Kommando weiter; alle gehen zurück und sammeln sich am Feuerwehrfahrzeug. Der Einheitsführer überprüft die Vollzähligkeit der Mannschaft, trifft weitere Maßnahmen und gibt Lagemeldungen.