6.1 Einsatzleitung und Führung des Zuges
Der Zug kann als selbstständige Einheit zur umfassenden, eigenverantwortlichen Schadenbekämpfung eingesetzt werden. Der Zugführer ist dann Einsatzleiter und leitet die Schadenbekämpfung eigenverantwortlich.
Der Zug kann auch gemeinsam mit anderen taktischen Einheiten unter Leitung eines übergeordneten Einsatz- oder Einsatzabschnittsleiters eingesetzt werden. Der Zugführer führt dann seinen Zug zur Erfül ung des zugewiesenen Auftrages.
Die dem Zug angehörenden Einheitsführer melden sich nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle beim Zugführer. Sie erhalten von diesem den Befehl für ihre Einheit.
Gegebenenfalls erkundet der Zugführer – soweit erforderlich gemeinsam mit den nachgeordneten Einheitsführern – zuvor die Einsatzstelle.