1 Allgemeines

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für den Einsatz und für die Aus- und Fortbildung. Neben den Feuerwehr-Dienstvorschriften sind insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ sowie die hierzu ergangenen Durchführungsanweisungen zu beachten.

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten.

Der Löscheinsatz im Sinne dieser Vorschrift ist jede Tätigkeit der Feuerwehr, bei der Strahlrohre vorgenommen werden; beispielsweise der Löschangriff bei einem Brandeinsatz, das Schützen gefährdeter Menschen oder das Schützen gefährdeter Objekte durch Abriegeln, sowie das Niederschlagen, Abdrängen oder Verwirbeln gefährlicher Dämpfe und Gase.

Der Löscheinsatz beinhaltet bei der Vornahme von Strahlrohren auch alle Maßnahmen, die von der taktischen Einheit zum Retten oder zum Schutz von Menschen durchgeführt werden.

Der Hilfeleistungseinsatz im Sinne dieser Vorschrift umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden. Er schließt insbesondere das Retten ein.

R e t t e n ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch

  • l e b e n s r e t t e n d e S o f o r t m a ß n a h m e n , die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten

    und/oder durch

  • B e f r e i e n aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage.

Die Dienstvorschrift beschränkt sich bewusst auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatzablauf der taktischen Einheiten und die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen unbedingt erforderlich sind.

Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstel ung des Einsatzerfolges erforderlich ist.

Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.