9.2 Gerätenachweis
Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen Gerätenachweis führen.
Der Gerätenachweis muss mindestens enthalten:
• Gerätenummer und Gerätestandort
• Herstellungsdatum
• Instandhaltungsnachweis (Prüfnachweis)
• Verwendungsnachweis,
• Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät.
*Quelle NLBK Niedersachsen