9.2 Gerätenachweis 

Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen Gerätenachweis führen.

Der Gerätenachweis muss mindestens enthalten:

•  Gerätenummer und Gerätestandort

• Herstellungsdatum

• Instandhaltungsnachweis (Prüfnachweis)

• Verwendungsnachweis,

•  Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät.