12.4 Maschinelle Zugeinrichtung 

Maschinelle Zugeinrichtungen, die in Feuerwehrfahrzeugen eingebaut sind, dienen zum Ziehen und/oder Sichern einer Last. Der Zug wird in Längsrichtung des Fahrzeuges und im Bodenzug (mit zulässigen Abweichungen der Schrägwinkel) ausgeübt.

Am freien Ende des Zugseils befindet sich eine Vollkausche.

Das Zugseil soll nicht direkt an der Last oder einem Festpunkt befestigt oder angeschlagen werden, es sei denn, an der Last oder am Festpunkt befindet sich eine geeignete Vorrichtung. In der Regel wird ein Anschlagmittel verwendet. Das Anschlagmittel wird mit einem entsprechend belastbaren Schäkel an der Vollkausche des Zugseils befestigt.

 

 

Vor dem Einsatz der Zugeinrichtung ist die Lenkung des Fahrzeugs gerade zu stellen und die auf alle Räder wirkende Feststellbremse in Betrieb zu nehmen.

Das Fahrzeug ist mit Unterlegkeilen gegen Wegrutschen zu sichern. Sie werden vor den Rädern der der Last zugewandten Achse eingesetzt.

 

Die Zugkraft ist durch geeignete Verwendung der Zugeinrichtung so zu begrenzen, dass ein Wegrutschen des ziehenden Fahrzeugs ausgeschlossen ist.  

Beim Einziehen des Zugseils dürfen bestimmte Seiten- und Höhenwinkel nicht überschritten werden. Angaben hierzu sind aus den Hinweisen des Herstellers zu entnehmen.  

 

 

 

Hinweise zur Sicherheit:

  • Die allgemeinen Regeln zum Gebrauch von Drahtseilen und Schäkeln sind zu beachten.

  • Die Hinweise des Herstellers der Zugeinrichtung sind zu beachten.

  • Die zulässige Belastung der Zugeinrichtung, von Schäkeln und Anschlagmitteln darf nicht überschritten werden.

  • Der zulässige Schrägzugwinkel soll nicht überschritten werden.

  • Die Zugeinrichtung soll nicht zum Heben von Lasten verwendet werden.

  • Solange Lasten an der Zugeinrichtung angeschlagen sind und während des Ziehens von Lasten mit der Zugeinrichtung darf das Feuerwehrfahrzeug nicht bewegt werden.

  • Zu unter Last stehenden Seilen ist ein Sicherheitsabstand r von mindestens dem 1,5fachen der wirksamen Seillänge einzuhalten.

  • Beim Aufspulen des Zugseils ist die Quetschgefahr für Hände zu beachten. Daher ist beim Führen des Zugseils mit den Händen ein Abstand von ca. 1 m von der Propellerrolle einzuhalten.