8.2 Nageleisen 

Das Nageleisen dient zum Ziehen von Nägeln sowie zum Aufbrechen von Holzkon-struktionen, zum Öffnen von Türen und Fenstern und zum Bewegen kleinerer Lasten.

 

Hinweise zur Sicherheit:

  • Beim Einsatz des Nageleisens zum Aufbrechen und ähnlichen Verrichtungen ist Gesichtsschutz zu verwenden.

  • Das Nageleisen soll nicht als Meißel oder Stemmeisen verwendet werden.

Im Übrigen kann auch ein Brechwerkzeugsatz zur Verfügung stehen. Er beinhaltet eine Zusammenstellung der bei den Feuerwehren gebräuchlichen Hilfsmittel zum Eindringen in Räume, verpackt in einer Tragetasche.