18.2.3 Hinweise zur Sicherheit

  • Selbstrettungsübungen sind nur unter Aufsicht von erfahrenen Feuerwehrangehörigen durchzuführen.

  • Bei Selbstrettungsü b u n g e n   mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine muss der Übende vorzugsweise zusätzlich über einen Auffanggurt und Kernmantel-Dynamikseil von oben gesichert werden.  

  • Vor Selbstrettungsübungen sind Gewöhnungsübungen aus geringer Höhe durchzuführen.

  • Bei Übungen mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine darf eine Brüstungs-höhe von 8 m nicht überschritten werden.

  • Bei Selbstrettungsübungen ist vor dem Ausstieg die Sicherung zu kontrollieren.

  • Während der Selbstrettung ist darauf zu achten, dass keine losen Kleidungs- oder Ausrüstungsteile (zum Beispiel die Begurtung des Atemschutzgerätes oder der Kinn-Nacken-Riemen des Feuerwehrhelms) in die Halbmastwurfsicherung beziehungsweise in die Seilführung durch die Multifunktionsöse des Selbstrettenden hineingezogen werden können.

  • Es ist ein ausreichender Abstand zwischen Bremshand und Halbmastwurfsicherung einzuhalten.

  • Das Kernmantel-Dynamikseil ist so zu führen, dass es stets straff läuft, aber noch keine Belastung hat.

  • Der Sichernde muss stets beide Hände am Kernmantel-Dynamikseil haben (Schutzhandschuhe sind zu tragen).

  • Ständige Sichtverbindung zwischen dem Sichernden und der sich im Seil befindlichen Person ist erforderlich.