1.3.1.2 Körperschutz

Für den sicheren ABC-Einsatz ist eine geeignete Körperschutzausrüstung erforderlich. Kann im Verlauf eines Einsatzes nicht vollständig ausgeschlossen

werden, dass es zum direkten Kontakt mit ABC-Gefahrstoffen kommt, ist eine der Lage angemessene Schutzkleidung zu tragen. Dies können sein:

- stoffbeständige Schutzhandschuhe,

- Stiefel,

- Schürzen,

- Gesichtsschutz,

- leichte Schutzkleidung (Einmalschutzanzug) mindestens Typ 4 nach DIN EN 465,

- Chemikalienschutzanzug

(CSA),

- Kontaminationsschutzkleidung,

- Kälteschutz,

- Wärmeschutz,

- sonstige Schutzausrüstung für besondere Einsätze.

Da die Körperschutzkleidung unter Umständen beim Verlassen des Gefahrenbereichs abgelegt werden muss, ist Ersatzkleidung in ausreichender Anzahl bereitzuhalten.

Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine werden nur angelegt, wenn die Einsatzlage dies erfordert. Zusätzlich zu den bei jeder Form des Körperschutzes zu tragenden stoffbeständigen oder Kontaminationsschutzhandschuhen sollten abhängig von der vorgesehenen Tätigkeit als Schutz vor mechanischen Beschädigungen Feuerwehrhandschuhe getragen werden. Hierzu sind Feuerwehrhandschuhe in Übergröße vorzuhalten.

Es ist zu beachten, dass Lederstiefel vor allem gegen aggressive Chemikalien und Lösemittel (oder auch Schaummittel) nicht ausreichend beständig sind. In diesen Fällen sind Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhe oder auch beständige Füßlinge zu tragen.

Bei tiefkalten Stoffen, z. B. flüssigem Stickstoff oder Ammoniak, sind geeignete Maßnahmen gegen Erfrierungen zu treffen.

Grundsätzlich ist bei der Verwendung von Schutzkleidung auf die Beständigkeitsliste des Herstellers zu achten.

Der Körperschutz wird nach den Formen 1 bis 3 unterschieden:

Körperschutz Form 1

Die Form 1 schützt ausschließlich gegen eine Kontamination mit festen Stoffen und stellt einen eingeschränkten Spritzschutz dar. Sie ist weder flüssigkeits- noch gasdicht.

Schutzkleidung zur Brandbekämpfung

mit Kontaminationsschutzhaube

Die Form 1 besteht aus der Schutzkleidung zur Brandbekämpfung und einer Schutzhaube zur Abdeckung freier Stellen im Hals/Kopf-Bereich. Eine Kontaminationsschutzhaube ist hier besonders geeignet.

Bei der Brandbekämpfung ist die Form 1 durchgängig zu tragen, wenn das thermische Risiko höher zu bewerten ist als eine mögliche Kontamination.

 

Körperschutz Form 2

Die Form 2 schützt ausschließlich gegen eine Kontamination mit festen und begrenzt auch mit flüssigen Stoffen. Sie stellt einen erweiterten Kontaminationsschutz dar, ist aber nur eingeschränkt gasdicht. Sie ist für alle Einsatzsituationen zulässig, in denen nicht zusätzliche Gefahren das Tragen der Form 3 notwendig machen. Es bestehen für den Träger weiterhin Gefahren der Kontamination und Inkorporation bei gefährlichen Gasen und Dämpfen.

Infektionsschutzanzug speziell für den A-Einsatz

 

 

Kontaminationsschutzanzug speziell für den B-Einsatz

 

 

Flüssigkeitsschutzanzug speziell für den C-Einsatz

 

Die Form 2 besteht aus einem Schutzanzug (z.B. Kontaminationsschutzanzug, Infektionsschutzanzug, Flüssigkeitsschutzanzug), der anstelle des Feuerwehrschutzanzuges getragen wird. Wegen der begrenzten Temperaturbeständigkeit der Schutzkleidungsmaterialien hat der Einsatzleiter über den Einsatz zur Brandbekämpfung gesondert zu entscheiden.

Infektionsschutzanzüge, bei denen Handschuhe und Füßlinge nicht angearbeitet sind, sollen an den Übergängen (Handschuhe und Stiefel) abgedichtet werden, z.B. mit Klebeband.

 

Körperschutz Form 3

Die Form 3 schützt gegen eine Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen. Sie ist einzusetzen, wenn Gefahren durch ABC-Gefahrstoffe einen umfassenden Schutz erforderlich machen.

Chemikalienschutzanzüge werden nach DIN EN 943-2 unterteilt in:

Typ 1a-ET – „gasdichter“ Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit einer im Chemikalienschutzanzug getragenen Atemluftversorgung, z. B. einem Behältergerät mit Druckluft (Pressluftatmer).

Typ 1b-ET – „gasdichter“ Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit außerhalb des Chemikalienschutzanzuges getragenen Atemluftversorgung, z. B. einem Behältergerät mit Druckluft (Pressluftatmer).

 

gasdichter Chemikalienschutzanzug Typ 1a-ET

 

 

gasdichter Chemikalienschutzanzug Typ 1b-ET

 

 

Chemikalienschutzanzüge sind in der Regel nur unzureichend gegen hohe Temperaturen (Brände, Heißdampf) oder tiefe Temperaturen (verflüssigte Gase) beständig. Anzüge können brechen, schmelzen oder an Beständigkeit verlieren.

Wegen der Temperaturempfindlichkeit der CSA hat der Einsatzleiter über den Einsatz der Form 3 in solchen Fällen gesondert zu entscheiden.