1.5.4.4 Die Dekon-Staffel im ABC-Einsatz

Als Dekon-Einheit ist in der Regel eine Staffel ausreichend.

Ist es an größeren Einsatzstellen erforderlich, mehr als eine Person gleichzeitig zu dekontaminieren, sind frühzeitig weitere Kräfte anzufordern.

Die Dekon-Staffel gliedert sich in:


Mannschaft

Der Staffelführer

legt in Absprache mit dem Einsatzleiter den Ort des Dekon-Platzes fest, teilt das Dekon-Personal ein und ordnet notwendige Dekon-Maßnahmen an. Er sorgt für die fachgerechte Verpackung und Kennzeichnung kontaminierten Materials oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der Einsatzleitung für die fachgerechte Reinigung oder Entsorgung.

 

Der Angriffstrupp der Dekon-Staffel

richtet den Dekon-Platz ein. Anschließend wird er im „Schwarzbereich“ des Dekon-Platzes als Dekon-Trupp eingesetzt.

Soweit erforderlich, führt er den Kontaminationsnachweis (A-Einsatz) oder die Desinfektion (B-Einsatz) durch.

 

Der Wassertrupp der Dekon-Einheit

sperrt ab und markiert den Dekon-Platz. Anschließend wird er im „Weißbereich“ des Dekon-Platzes eingesetzt.

 

Der Maschinist

hilft den Trupps beim Anlegen der Ausrüstung und bei der Entnahme der Geräte. Er bedient die Aggregate außerhalb des Dekon-Platzes und unterstützt nach Weisung.

Er dokumentiert die Dekontamination.

 

Gerät

Als Mindestschutz für das Personal am Dekon-Platz sind der Feuerwehrschutzanzug, Gummihandschuhe, -stiefel und der Atemanschluss (Vollmaske) mit Filter ausreichend.

In Abhängigkeit von den vorhandenen Stoffen ist die Schutzausrüstung durch Gummischürzen, Einwegschutzanzüge oder CSA zu ergänzen.

Die Festlegung einer höheren Schutzstufe oder die Abweichung vom Mindestschutz bestimmt der Staffelführer. Für jede im Gefahrenbereich unter Isoliergerät eingesetzte Einsatzkraft muss ein für den verwendeten Atemanschluss geeignetes ABEK2-P3-Filter am Dekon-Platz vorhanden sein, um sofort das Filter in den Atemanschluss einsetzen zu können.

Im Anschluss kann eine Dekontamination des Dekon-Personals erforderlich sein.

Weiterhin sind zur Dekontamination/Desinfektion Personenduschen, Zelte, Warmwassererzeuger und HD-Reiniger sowie Reinigungsgeräte und Geräte und Behälter zur Aufnahme kontaminierter Flüssigkeiten und sonstiger Materialien erforderlich.


Ver- und Entsorgung

Die Wasserversorgung ist sicherzustellen.

Gefahrstoffe, kontaminierte Gegenstände und kontaminierte Reinigungsflüssigkeiten sowie verunreinigtes Wasser sind durch Fachfirmen zu entsorgen oder zu dekontaminieren. Zuständig für die Abwicklung ist die Fachbehörde.