1 ALLGEMEINES

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz.

In der vorliegenden Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 “Einheiten im ABC-Einsatz”

(FwDV 500) werden taktische Regeln festgelegt, die bei Einsätzen mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A–Einsatz), biologische Stoffe und Materialien (B–Einsatz) und chemische Stoffe und Materialien (C–Einsatz) zu beachten sind. Hierdurch sollen die Einsatzkräfte der Feuerwehr befähigt werden, Stoffe, von denen bei Herstellung, Verwendung, Lagerung und Transport besondere Gefahren ausgehen können, zu erkennen und den Gefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.

In dieser Dienstvorschrift wird der Sammelbegriff „ABC“ für „atomar“ (= radiologisch und nuklear), „biologisch“ und „chemisch“ verwendet. Er wird bedeutungsgleich zum Begriff „CBRN“ für „chemisch“, „biologisch“, „radiologisch“ und „nuklear“ verwendet.

Der Teil I dieser Dienstvorschrift enthält die Rahmenvorschriften.

Im Teil II sind die speziellen Regelungen und Besonderheiten aufgeführt, die Einsatzkräfte an Einsatzstellen mit radioaktiven (Abschnitt A-Einsatz), biologischen (Abschnitt B-Einsatz) und chemischen Gefahrstoffen (Abschnitt C-Einsatz) zu beachten haben.

Vorbehaltlich der geltenden landesrechtlichen Regelungen ist zu beachten:

- Feuerwehrangehörige sind keine beruflich strahlenexponierten Personen im Sinne der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

- Beim ABC-Einsatz handelt es sich nicht um gezielte Tätigkeiten nach Biostoffverordnung (BioStoffV).

- Der ABC-Einsatz ist keine Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Sinne des § 2(4) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Für Angehörige von Werkfeuerwehren können aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeit besondere Vorschriften gelten.

Für die Gefahrenabwehr bei ABC-Gefahrstoffen können besondere Zuständigkeitsregelungen getroffen sein, so dass die Feuerwehr nur

 

Sofortmaßnahmen bis zum Tätigwerden der zuständigen Stelle durchzuführen hat.

Dieses gilt besonders für militärische Objekte.

Grundsätzlich bilden die Einsatzkräfte einen Personenkreis, der nur aufgrund eines Schadenereignisses im Einzelfall einer vorher nicht bekannten Anzahl, Art und Menge an Gefahrstoffen ausgesetzt sein kann.

Neben den Feuerwehr-Dienstvorschriften sind insbesondere zu beachten:

- DIN-Normen sowie einschlägige technische Regeln;

- Richtlinien, z. B. der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), die ergänzend zu dieser Dienstvorschrift technische und taktische Einzelheiten beschreiben.

Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.