2.2.3 Umfang der Sonderausrüstung
Für eine Gruppe ist die persönliche Sonderausrüstung einschließlich amtlicher Dosimeter für mindestens sechs Einsatzkräfte vorzuhalten.
Von der sonstigen Sonderausrüstung sind für die Gruppe erforderlich:
- 2 Dosisleistungsmessgeräte (Angriffstrupp, Wassertrupp)
- 1 Dosisleistungswarngerät (Wassertrupp)
- 1 Kontaminationsnachweisgerät (Schlauchtrupp)
- 6 Atemfilter ABEK2-P3 (Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- 2 Filtergeräte mit ABEK2-P3 (Schlauchtrupp)
- 2 leichte Schutzanzüge (Schlauchtrupp)
- 7 Handsprechfunkgeräte (Gruppenführer, Maschinist (Atemschutzüberwachung), Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- Absperrmaterial.
Je nach Länder-/Standortregelung ist die Sonderausrüstung durch Arbeitsgeräte und Verbrauchsmaterialien zu ergänzen.