2.2.3 Umfang der Sonderausrüstung

Für eine Gruppe ist die persönliche Sonderausrüstung einschließlich amtlicher Dosimeter für mindestens sechs Einsatzkräfte vorzuhalten.

Von der sonstigen Sonderausrüstung sind für die Gruppe erforderlich:

- 2 Dosisleistungsmessgeräte (Angriffstrupp, Wassertrupp)

- 1 Dosisleistungswarngerät (Wassertrupp)

- 1 Kontaminationsnachweisgerät (Schlauchtrupp)

- 6 Atemfilter ABEK2-P3 (Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)

- 2 Filtergeräte mit ABEK2-P3 (Schlauchtrupp)

- 2 leichte Schutzanzüge (Schlauchtrupp)

- 7 Handsprechfunkgeräte (Gruppenführer, Maschinist (Atemschutzüberwachung), Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)

- Absperrmaterial.

 

Je nach Länder-/Standortregelung ist die Sonderausrüstung durch Arbeitsgeräte und Verbrauchsmaterialien zu ergänzen.