2.3.2.3 Strahlenschutzüberwachung

Unmittelbar nach der Ausrüstung der Trupps außerhalb des Gefahrenbereiches beginnt die Strahlenschutzüberwachung. Diese dient dem Schutz der Einsatzkräfte, die im Gefahrenbereich arbeiten. Hierzu wird die folgende Strahlenexposition dokumentiert und bewertet.

Es ist außerdem sinnvoll, bereits zu diesem Zeitpunkt die Nullrate außerhalb des Gefahrenbereiches mit dem Kontaminationsnachweisgerät zu messen. Zur Kontrolle sollte dieser Wert mit der dort üblichen Nullrate verglichen werden.

 

Dosisleistung

Mit dem Vorgehen des 1. Trupps wird ständig die Dosisleistung gemessen.

Insbesondere während des Aufenthaltes im Gefahrenbereich hat jeder einzelne Trupp die Dosisleistung an seinem jeweiligen Aufenthaltsort zu messen und bei größeren Veränderungen an den Einsatzleiter zu melden. Die Dosisleistung ermöglicht

- eine Abschätzung der zu erwartenden Dosis,

- die Festlegung von Zeitbeschränkungen bei der Strahlenexposition,

- die Festlegung von Mindestabständen zu Strahlenquellen.

Als Angriffswege und Aufenthaltsorte sind nach Möglichkeit Bereiche mit geringen Dosisleistungen zu wählen.


Personendosis

Die Personendosis ist nach dem Einsatz unverzüglich durch Auswerten der Personendosimeter von der zuständigen Stelle festzustellen. Über die gemessenen Werte ist ein Nachweis zu führen (Anlage 4).

Als Personendosimeter sind die für die Messung der Tiefen-Personendosis HP (10) zugelassenen Dosimeter, vorzugsweise Gleitschatten-Filmdosimeter, zu verwenden.

Diese sind von der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu beziehen und werden dort auch ausgewertet.

Das Erreichen bestimmter Dosiswerte wird im Einsatz durch das Dosiswarngerät angezeigt. Dieses ist gemäß des Einsatzanlasses auf den befohlenen Dosisrichtwert einzustellen.

 

Umgebungsüberwachung

Bei Anwesenheit offener radioaktiver Stoffe oder Beschädigung von Umhüllungen umschlossener radioaktiver Stoffe besteht die Gefahr einer Kontaminationsausbreitung mit nachfolgender Inkorporationsgefahr besonders für luftgetragene radioaktive Stoffe oder in Verbindung mit Brandrauch und Löschwasser. Die Umgebungsüberwachung ist auf Veranlassung von den zuständigen Stellen durchzuführen.

 

Dekontamination

Eine Dekontamination von Personen wird zunächst durch Entfernen kontaminierter Kleidung erreicht. Der Dekontaminationserfolg ist durch Messung nachzuweisen.

Eine Dekontamination von Hautoberflächen und Geräten ist durch zuständige Stellen durchzuführen. Eine Not-Dekontamination von Hautoberflächen kann auch durch die Feuerwehr erfolgen. Grundsätzlich gilt eine Fläche als kontaminiert, wenn die Zählrate des Kontaminationsnachweisgerätes dreimal höher als die vorher gemessene Nullrate ist.