3.2.2.1 Persönliche Sonderausrüstung

Atemschutz

In der Gefahrengruppe IIB dürfen Atemfilter ABEK2-P3 getragen werden. Auch während der Phase der Nachlöscharbeiten ist bei einem Brand in einem Labor besonders auf geeigneten Atemschutz zu achten.

In der Gefahrengruppe IIIB sind Isoliergeräte zu tragen.


Körperschutz

Kann im Verlauf eines Einsatzes nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es zum direkten Kontakt mit B-Gefahrstoffen kommt, ist eine der Lage angemessene Schutzkleidung zu tragen.

Als geeignet sind insbesondere anzusehen:

Gefahrengruppe IIB

mindestens Körperschutz Form 1

 

Gefahrengruppe IIIB

Körperschutz Form 2 oder 3