3.2.2.1 Persönliche Sonderausrüstung
Atemschutz
In der Gefahrengruppe IIB dürfen Atemfilter ABEK2-P3 getragen werden. Auch während der Phase der Nachlöscharbeiten ist bei einem Brand in einem Labor besonders auf geeigneten Atemschutz zu achten.
In der Gefahrengruppe IIIB sind Isoliergeräte zu tragen.
Körperschutz
Kann im Verlauf eines Einsatzes nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es zum direkten Kontakt mit B-Gefahrstoffen kommt, ist eine der Lage angemessene Schutzkleidung zu tragen.
Als geeignet sind insbesondere anzusehen:
Gefahrengruppe IIB
mindestens Körperschutz Form 1
Gefahrengruppe IIIB
Körperschutz Form 2 oder 3