3.2.2.2 Sonstige Sonderausrüstung

Desinfektionsmittel

Es sind für Personen und Geräte geeignete Desinfektionsmittel vorzuhalten. Jede Einrichtung, die ein Labor ab der Sicherheits-/Schutzstufe 2 betreibt, sollte an geeigneter zentraler Stelle eine im Einvernehmen mit der Feuerwehr festgelegte Menge des für den Feuerwehr-Einsatz geeigneten Desinfektionsmittels vorhalten.

Eine ausreichende Anzahl in der Anwendung dieses Desinfektionsmittels ausgebildeter Desinfektoren ist zu benennen.

 

Arbeitsgeräte und Verbrauchsmaterialien

Zur Abwehr bestehender Gefahren sind z. B. folgende Arbeitsgeräte und Verbrauchsmaterialien erforderlich:

- Folienbeutel zum dichten Verpacken kontaminierter Materialien (z.B. 20-l- und 100-l-Beutel),

- Klebeband zum Verschließen von Folienbeuteln und Fixieren von Folien,

- Folienschweißgerät,

- Stift zur Beschriftung des Folienbeutels,

- Kontaminations- oder Produktanhängekarten,

- Folie zum Aufbau des Dekon-Platzes und zum Abdecken kontaminierter Flächen.