3.3.2.3 Feststellung von Kontamination und Inkorporation
Eine Überprüfung auf Kontamination oder Inkorporation an der Einsatzstelle ist messtechnisch zur Zeit nicht möglich. Alle Personen, Geräte und sonstigen Gegenstände, die in Bereichen der Gefahrengruppen IIB oder IIIB eingesetzt werden, gelten als kontaminiert bis entweder entsprechend desinfiziert und gereinigt wurde oder eine fachkundige Person eine Kontamination mit B-Gefahrstoffen mit Sicherheit ausschließen kann.