Anlage 6: C-Gefahrstoffe: Arten der Kennzeichnung

Diese Anlage enthält Beispiele für die Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe und Güter zur ersten Festlegung von Maßnahmengruppen. Neben den hier dargestellten Beispielen gibt es für die verschiedenen Transportwege weitere hier nicht aufgeführte Kennzeichnungsmöglichkeiten, insbesondere für Begrenzte und Freigestellte Mengen.

 

MG 1 „Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff“

 

 

 

MG 2 „Gasförmige Stoffe“

 

 

 

MG 3 „Entzündbare flüssige Stoffe“

 

 

 

MG 4 „Sonstige entzündbare Stoffe“

 

 

 

 

MG 5 „Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe“

 

 

 

 

MG 6 „Giftige Stoffe“

 

 

 

 

MG 8 „Ätzende Stoffe“

 

 

 

 

MG 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“