3.3.2.2 Entschluss

Der Entschluss ist die Entscheidung über die Art der Einsatzdurchführung. Er ist das folgerichtige Ergebnis der Beurteilung der Lage. Im Entschluss spiegelt sich die Einsatzplanung wider.

Im Entschluss müssen besonders berücksichtigt werden:

• durchzuführende Maßnahmen;

• einzusetzende Kräfte und Mittel;

erforderlichenfalls sind:

• Einsatzkräfte und -mittel anzufordern;

• Einsatzabschnitte zu bilden;

• Einsatzschwerpunkte festzulegen;

• Reserven zu bilden;

• Bereitstellungsräume zu bestimmen;

• Sammelstellen festzulegen;

• Absperrmaßnahmen zu veranlassen.

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss bei allen nur denkbaren Lagen trotz etwa vorhandener Zweifel einen klaren Entschluss fassen. Von dem einmal gefassten Entschluss darf sie oder er nicht ohne zwingenden Grund abweichen. Bei der Dynamik des Einsatzes kann jedoch ein zu starres Festhalten am Entschluss zum Fehler werden. Ein Kennzeichen guter Einsatzleitung ist es, rechtzeitig die Umstände und den Zeitpunkt für eine erforderliche Änderung des Entschlusses und der sich daraus ergebenden Maßnahmen zu erkennen. Hierbei sind besonders die damit verbundenen Vor- und Nachteile abzuwägen.