3.3.3.1 Gliederung des Befehls

Der Inhalt jedes Befehls muss genau überlegt und kurz und klar formuliert sein. Er soll alles das, aber auch nur das enthalten, was die nachgeordneten Führungskräfte zur Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben wissen müssen.

Die Abfassung des Befehls richtet sich nach dem Schema:

Einheit

Auftrag

Mittel

Ziel

Weg

Der Befehl muss mindestens enthalten:

Einheit

Auftrag


Zur Führung über längere Zeiträume kann es aber auch notwendig sein, das Befehlsschema zu ergänzen und anders zu gliedern:

Lage
Gefahrenlage / Schadenereignis Möglichkeiten zur Schaden- und Gefahrenabwehr Zuteilung, Unterstellung, Abgabe von Kräften

Auftrag
Erhaltener Auftrag

Durchführung
Eigene Absicht
Aufträge an die einzelnen Einheiten

Zusammenarbeit mit anderen Kräften und Koordinierung Zeitangaben

Schutzmaßnahmen

Versorgung
Verpflegung
Betriebsstoffe

Materialerhaltung

medizinische Versorgung

Führung und
Kommunikationswesen

Kommunikationsverbindungenund Meldewesen
Kommunikations- Meldeköpfe

Befehlsstellen
Standort der oder des Führenden beziehungsweise der Befehlsstelle

Bei schriftlichen Befehlen sind zusätzlich aufzuführen: 1. befehlende Stelle (taktische Bezeichnung) 2. Abgangsort

3. Datum, Uhrzeit

4. Verteiler

5. Anlagen

6. Unterschrift und Funktion

Die beauftragten Einheiten können durch

• die Beschreibung der Lage,

• die Mitteilung des Einsatzauftrags und durch

• die Erläuterung der Absichten der Führungskraft besser informiert und zur Durchführung ihres Auftrags besser motiviert werden.

Für die Zusammenarbeit mit anderen Einsatzkräften ist es unerlässlich, den Befehl durch Rahmenvorgaben zu ergänzen (zum Beispiel Einsatzform oder Einsatzab-schnittsgrenzen).

Zur Koordination kann es notwendig sein, unter “Durchführung” Zeiten festzulegen wie beispielsweise

• Einsatzbeginn

• Einsatzdauer

• Ruhezeiten

• Ablösungszeitpunkt

Unter “Versorgung” sind gegebenenfalls Angaben zu machen über beispielsweise

• Versorgungsstellen

• Versorgungszuführung

• Versorgungszeiten

Unter “Führung und Kommunikationswesen” ist die festgelegte Führungsorganisation bekanntzugeben, insbesondere die Zuordnung der Einsatzkräfte im Befehls- und Mel-desystem und die örtliche Festlegung der Befehlsstellen sowie die Erreichbarkeit über Kommunikationsverbindungen.

Ein Muster für einen Marschbefehl ist in Anlage 4 enthalten.